BayArchiver 1.30

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Program Details

EULA

Dieser Lizenzvertrag gilt zwischen Ihnen und dem Hersteller der Software. Die Software umfasst das Software-Programm, deren elektronische Dokumentation und (soweit vorhanden) Datenträger und eine gedruckte Dokumentation. Nach dem heutigen Stand der Technik ist es nicht möglich, Software zu erstellen, die in allen Anwendungsfällen fehlerfrei arbeitet. Gegenstand dieses Vertrages ist deswegen nur eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung grundsätzlich brauchbar ist. Bitte lesen Sie die nachfolgenden Informationen sorgfältig, bevor Sie diese Software installieren, benutzen, lizenzieren oder weitergeben. Durch Installation, Benutzung, Lizenzierung oder Weitergabe der Software erklären Sie Ihr Einverständnis mit diesem Lizenzvertrag. Falls Sie den Bestimmungen dieses Vertrags nicht zustimmen, sind Sie nicht berechtigt, die Software zu installieren, zu benutzen, zu lizenzieren oder weiterzugeben. 1. Nutzungsrecht 1.1 Shareware-Version Die frei erhältliche Shareware-Version dient ausschließlich zur Begutachtung des Gebrauchswerts. Sie darf für einen einmaligen Zeitraum von 28 Tagen kostenlos zu Testzwecken verwendet werden. Möchten Sie die Software nach Ablauf des Testzeitraums weiter verwenden, so müssen Sie eine Nutzungslizenz erwerben und werden damit zum lizenzierten Anwender. Soll die Software nicht weiterverwendet werden, so muss sie komplett deinstalliert und gelöscht werden. Eine Verwendung ohne Nutzungslizenz über den Testzeitraum hinaus stellt eine Verletzung des Lizenzvertrags dar und wird sowohl straf- als auch zivilrechtlich verfolgt. 1.2 Lizenzierte Vollversion Durch Erwerb einer Nutzungslizenz erhält der Endbenutzer die lizenzierte Vollversion und das Recht, die Software sowie alle Updates, die innerhalb von 12 Monaten nach der Lizenzierung erscheinen, gemäß diesen Bestimmungen unbefristet zu nutzen. Eine Verletzung des Vertrages durch den Benutzer führt zum Erlöschen des Nutzungsrechts. Eine einzelne Lizenz kann von einer einzelnen Person auf einem oder mehreren Computern verwendet werden. Alternativ kann die Software auf einem einzelnen Computer installiert werden und zu verschiedenen Zeiten von verschiedenen Personen verwendet werden. Nur eine dieser Varianten ist zulässig. Arbeiten mehrere Personen auf unterschiedlichen Rechnern mit der Software, so ist für jeden Rechner auf dem das Programm installiert oder verwendet werden kann, eine Lizenz notwendig. Bei einigen Produkten erfolgt eine Unterscheidung in Privatlizenz und Firmenlizenz. Bei diesen sind zusätzlich folgende Punkte zu beachten: - Privatlizenzen dürfen nur im privaten, nichtkommerziellen Bereich von Privatpersonen eingesetzt werden. - Der Einsatz der Software in einem Unternehmen, einem Verein, einer Körperschaft/Anstalt des öffentlichen Rechts, einer Stiftung oder durch einen Selbstständigen/Gewerbetreibenden bedingt eine Firmenlizenz. Eine Firmenlizenz kann von bis zu 5 Nutzern des Lizenznehmers verwendet werden. Für mehr als 5 Nutzer sind entsprechend mehrere Firmenlizenzen notwendig. 1.3 Einschränkungen - Veränderungen, Dekompilierung und Disassemblierung der Software sind nicht erlaubt und werden zur Anzeige gebracht. - Entwicklung, Weitergabe und Nutzung von Methoden, die dem Ziel dienen, die Shareware-Einschränkungen zu entfernen sowie die Weitergabe der Vollversion oder der Lizenzdaten sind nicht zulässig und werden zur Anzeige gebracht. - Verschenken, Verleih, Vermietung und Verleasung der Software sind nicht zulässig. 2. Urheberrecht Die Software sowie die Programm- und Datenkonzeption sind urheberrechtlich geschützt. 3. Pflichten und Haftung des Lizenznehmers Sie sind verpflichtet - sicherzustellen, dass die lizenzierte Vollversion sowie die Lizenzdaten nicht in die Hände von Dritten gelangen. Bei Zuwiderhandlung ist ein pauschaler Schadensersatz in Höhe von 1.000 Euro zu entrichten. Sind höhere Schäden entstanden, bleiben ein darüber hinausgehender Schadensersatz und strafrechtliche Schritte vorbehalten. - die mit der Software erstellten Ergebnisse (z.B. Datensicherungen bei Datensicherungssoftware) unmittelbar nach Erstellung auf Vollständigkeit und Fehlerfreiheit zu überprüfen. - die mit der Software erstellten Ergebnisse und Daten regelmäßig zu sichern und die Funktionsfähigkeit der Datensicherung zu kontrollieren - die Software sowie die zur Freischaltung der Vollversion notwendigen Daten sicher aufzubewahren. Für den Hersteller besteht keine Verpflichtung, die einmal bereitgestellte Software oder die Freischaltungsdaten nochmals zuzusenden. - den Hersteller darüber in Kenntnis zu setzen, wenn Sie die Vollversion bzw. die Freischaltung nicht innerhalb von 8 Tagen nach Bestellung und Zahlung erhalten haben (z.B. wegen eines technischen Problems). - sicherzustellen, dass dem Hersteller Ihre gültige E-Mail-Adresse bekannt ist, falls Sie über das Erscheinen kostenloser Updates informiert werden möchten. 4. Gewährleistung Die Software wird „wie sie ist" zur Verfügung gestellt. Der Hersteller übernimmt keine Garantie dafür, dass die Software bei Änderung der Arbeitsumgebung oder externen Systemen jederzeit funktionsfähig bleibt. Durch die Möglichkeit, die Software vor dem Lizenzerwerb ausgiebig zu testen, ist die Rückgabe ausgeschlossen. Die Verantwortung für die richtige Auswahl und den richtigen Einsatz der Software, und damit auch für die Folgen, die sich aus dem Einsatz der Software ergeben, trägt der Lizenznehmer. 5. Haftung Der Hersteller haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen. 6. Weitergabe Nur die Shareware-Version darf (bis auf Widerruf) zum Zwecke der Evaluierung weitergegeben werden. Veröffentlichungen auf Datenträgern und im Internet innerhalb von Sharewaresammlungen und Zeitschriften sind (bis auf Widerruf) gestattet, sofern folgende Bedingungen eingehalten werden: - Die Weitergabe ist nur in vollständiger, unveränderter Form zulässig. - Für die Software selbst darf keine Bezahlung verlangt werden. - Es ist ein sichtbarer Link zur Hersteller-Homepage http://www.aborange.de anzugeben. - Der Herstellers ist vorab über die Veröffentlichung zu informieren. 7. Gerichtsstand Gerichtsstand ist Gießen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 8. Gültigkeit Es gelten die Vertragsbedingungen und Preise in der auf der Hersteller-Homepage http://www.aborange.de verfügbaren aktuellen Fassung. 9. Sonstiges Fremde Vertrags- und Einkaufsbedingungen werden nicht anerkannt. Bei Vertragsrücktritt vor dem zur Verfügung stellen der Vollversion wird eine Bearbeitungsgebühr von 5€ erhoben. 10. Salvatoresche Klausel Nebenabreden wurden nicht getroffen. Sollte eine der Vereinbarungen unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vereinbarungen treten wirksame Vereinbarungen, die dem Sinn der Absicht der unwirksamen Vereinbarungen zugunsten des Herstellers am nächsten kommen.