threecubes Fotoshow HD 3.0.0.0

License: Free Trial ‎File size: 200.79 MB
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The slideshow program threecubes Slideshow HD 3 enables you to create breath-taking photo presentations with background music, numerous visual effects, image titles and cross-fades. Once you have applied the finishing touches to your slideshow, the program converts it to video format. By using Windows Media Video (wmv) and webm, slideshows are created in full HD and 4K quality. This means you can display your videos and photos as video on a pc, tv, or via a beamer. A simple click also allows you to upload and publish them directly on Facebook or Youtube. You can use an unlimited number of photos, videos and music titles for your slideshow. Over 40 cross-fades, over 15 image effects, as well as predefined and freely customizable tracking shots will enrich your photographic experience. Added music is easy to edit and volume settings are adjustable. A Slideshow Assistant helps you to complete slideshows quickly. Upon launching the assistant, individual settings of the slideshow are defined, such as display duration, the application of selected cross-fades and which tracking shots are to be used. The following steps define the photo selection and music to be played. A simple click then converts your slideshow into video format. The installation files for threecubes Slideshow HD 3 can be downloaded in a 32-bit or a 64-bit version. The setup file automatically recognizes the version supported by your operating system and subsequently installs the required version. System compatibility: Windows Vista, Windows 7, Windows 8 und Windows 10

VERSION HISTORY

  • Version 3.0.0.0 posted on 2015-12-01
    Integrierte Multispur (Fotos, Videos und Musik) beliebig kombinieren. Vorlagen stehen fr die individuelle Diashow-Erstellung zu verschiedenen Themen zur Auswahl.
  • Version 2.0.1.2 posted on 2015-02-23

Program Details

EULA

Software-Lizenzvertrag ber die Software threecubes Fotoshow HD (im Folgenden Lizenzgeber genannt) und dem Kufer dieser Software (im Folgenden Lizenznehmer genannt) 1 Gegenstand des Vertrages Gegenstand dieses Vertrages ist die heruntergeladene Software, die Programmbeschreibung und Bedienungsanleitung sowie smtliches dazugehriges Material. All diese Gegenstnde und Unterlagen werden im Folgenden als Software bezeichnet. 2 Urheberrechtschutz Der Lizenznehmer erkennt an, dass es sich bei der Software um ein schutzfhiges Computerprogramm im Sinne von 2 Abs. 1 Nr. 1, 69 a UrhG handelt und dass der Lizenzgeber Urheber im Sinne der 7, 69 b UrhG ist. 3 Umfang der Benutzung Der Lizenzgeber gewhrt dem Lizenznehmer fr die Dauer dieses Vertrages das einfache, nicht ausschlieliche und persnliche Recht (im Folgenden auch als Lizenz bezeichnet), das Softwareexemplar auf einem Computer zu installieren und zu benutzen. Die Software ist in Benutzung wenn sie in den Zwischenspeicher (d. h. RAM) geladen oder in einem Permanentspeicher (z. B. einer Festplatte oder CD-ROM oder einer anderen Speichervorrichtung) dieses Computers gespeichert ist. Der Lizenznehmer erkennt an, dass ihm der Datentrger und die Software - auch wenn dies unentgeltlich geschieht - ausschlielich zur privaten bzw. Nutzung im eigenen Betrieb des Lizenznehmers zur Verfgung gestellt wurden. Eine weitergehende Nutzung ist nicht zulssig. 4 Besondere Beschrnkungen Dem Lizenznehmer ist untersagt ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Lizenzgebers die Software abzundern, zu bersetzen oder von der Software abgeleitete Werke zu erstellen. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Software zurckzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode der Software zugnglich zu machen. Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes ist ausgeschlossen. 5 Inhaberschaft an Rechten Der Lizenznehmer erhlt das in diesem Lizenzvertrag vereinbarte Nutzungsrecht. Ein Erwerb von weiteren Rechten an der Software ist ausgeschlossen. Der Lizenzgeber behlt sich insbesondere alle Verffentlichungs-, Vervielfltigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software vor. 6 Vervielfltigung Die Software ist urheberrechtlich geschtzt. Das Urheberrecht umfasst ebenfalls den Programmcode, die Dokumentation, das Erscheinungsbild, die Struktur und Organisation der Programmdateien, den Programmnamen, Logos und andere Darstellungsformen innerhalb der Software. Alle Rechte sind vorbehalten und geschtzt durch internationale Vertrge und Gesetze zum Urheberschutz. Dem Lizenznehmer ist lediglich das Anfertigen einer Reservekopie, die ausschlielich Sicherungszwecken dienen darf, erlaubt. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, auf der Reservekopie den Urheberrechtsvermerk des Lizenzgebers anzubringen oder ihn darin aufzunehmen. Ein in der Software vorhandener Urheberrechtsvermerk sowie die in ihr aufgenommenen Registrierungsnummern drfen nicht entfernt werden. Es ist ausdrcklich verboten, die Software ganz oder teilweise in ursprnglicher oder abgenderter Form oder in mit anderer Software zusammengemischter oder in anderer Software eingeschlossener Form zu kopieren oder zu vervielfltigen. 7 bertragung des Benutzerrechts Vermieten, Verleasen und Verleih der Software sind ausdrcklich untersagt. Der Lizenznehmer ist berechtigt, die lizensierte Software im Originalzustand und als Ganzes zusammen mit diesem Software-Lizenzvertrag einen nachfolgenden Lizenznehmer abzugeben. Diese Berechtigung erstreckt sich nicht auf eine Weitergabe von Kopien der lizenzierten Software. Mit der Abgabe der lizenzierten Software geht die Berechtigung zur Nutzung gem der Bestimmungen des Nutzungsumfanges auf den nachfolgenden Lizenznehmer ber, der damit im Sinne dieses Software- Lizenzvertrages an die Stelle des vorherigen Lizenznehmers tritt. Zugleich erlischt die gewhrte Berechtigung des vorherigen Lizenznehmers zur Nutzung der lizenzierten Software. 8 Dauer des Vertrags Der Vertrag luft auf unbeschrnkte Zeit; das Recht des Lizenznehmers zur Benutzung der Software erlischt jedoch - auch ohne Kndigung -, wenn der Lizenznehmer eine Bedingung dieses Vertrages verletzt. Bei Beendigung des Nutzungsrechts ist der Lizenznehmer verpflichtet, alle Kopien der Software, einschlielich etwaiger abgenderter Exemplare zu vernichten, die Software von seinem PC zu lschen und auf Verlangen des Lizenzgebers die vollstndige Vernichtung durch eine schriftliche Besttigung zu versichern. 9 nderungen und Aktualisierungen Der Lizenzgeber ist berechtigt, Aktualisierungen der Software nach eigenem Ermessen zu erstellen, ist dazu aber nicht verpflichtet. Der Lizenznehmer hat kein Recht auf die Durchfhrung einer nderung oder Aktualisierung. Genderte, aktualisierte oder revidierte Software unterliegt den Bestimmungen dieses Software-Lizenzvertrages. 10 Haftung a) Nach dem derzeitigen Stand der Technik kann bei Software das Auftreten von Programmfehlern nicht vllig ausgeschlossen werden. Gegenstand des Vertrages ist daher nur eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung und der Benutzungsanleitung grundstzlich brauchbar ist. b) Aus den vorstehend unter lit. a) genannten Grnden bernimmt der Lizenzgeber keine Haftung fr die Fehlerfreiheit der Software. Insbesondere bernimmt der Lizenzgeber keine Gewhrleistung dafr, dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Lizenznehmers gengt oder mit anderen von dem Lizenznehmer ausgewhlten Programmen zusammenarbeitet. Die Verantwortung fr die richtige Auswahl und die Folgen der Benutzung der Software sowie der damit beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse trgt der Lizenznehmer. Das gleiche gilt fr das die Software begleitende schriftliche Material. Ist die Software im Sinne von lit. a) grundstzlich unbrauchbar, so hat der Lizenznehmer das Recht, den Vertrag rckgngig zu machen. Das gleiche Recht hat der Lizenzgeber, wenn die Herstellung von, im Sinne von lit. a), brauchbarer Software mit angemessenem Aufwand nicht mglich ist. c) Der Lizenzgeber haftet nicht fr Schden die aufgrund der Benutzung dieser Software oder der Unfhigkeit, diese Software zu verwenden, entstehen (uneingeschrnkt eingeschlossen sind Schden aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von geschftlichen Informationen oder von Daten oder aus anderem finanziellem Verlust) auch wenn der Lizenzgeber von der Mglichkeit eines solchen Schadens unterrichtet worden ist. Dies gilt nicht, soweit wegen Vorsatzes oder grober Fahrlssigkeit zwingend gehaftet wird. 11 Gerichtsstand Fr diesen Vertrag gelten das Recht und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland. Alleiniger Gerichtsstand fr alle aus dem Vertragsverhltnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulssig, Berlin. 12 Schlussbestimmungen Sind einzelne Bestimmungen dieses Lizenzvertrags ungltig, so bleiben die brigen Bestimmungen wirksam. Anstelle der ungltigen Bestimmung gilt eine ihrem wirtschaftlichem Zweck mglichst nahe kommende, wirksame Bestimmung als vereinbart.