Jaeger und Sammler/The Collectors Choice 1.8.5

License: Free Trial ‎File size: 9.28 MB
‎Users Rating: 4.0/5 - ‎2 ‎votes

this is an user-friendly program for managing your collection of coins, stamps or other collectibles with comfortable and powerful functions for input, administration and survey. You can enter general information about the objects, import BMP, GIF, JPG, PCX, PNG, WMF images from file and clipboard, for obverse, reverse of coins and other views, as well as facts about the purchase date, price, depository, the vendor and various catalogue values including the value increase. Furthermore, you can create and print overviews of the collected items including general information, detail cards with all facts about the object and small collection cards for placing in the object cover. You can completely re-design the interface of the program in order to adopt it to your collection.

VERSION HISTORY

  • Version 1.8.5 posted on 2016-11-16
    Update check function; internal improvements
  • Version 1.5.3 posted on 2008-06-25
    The main window is scaleable now. Improvements in designing the main form. Filter functions are extended.

Program Details

EULA

End User License Agreement fr Jger Sammler WICHTIG: Lesen Sie die Lizenz sorgfltig vor der Nutzung der Software Das ist eine rechtsverbindliche Vereinbarung (die Vereinbarung) zwischen Ihnen (einer Persnlichkeit oder einer rechtlichen Person) und dem Autor von Jger Sammler fr das beiliegende Softwareprodukt, welches die Computersoftware und alle beiliegenden Materialien (Software) einschliet. Wenn Sie dieser Vereinbarung nicht zustimmen, sind Sie nicht berechtigt, die Software downzuloaden, zu installieren, kopieren oder anderweitig zu nutzen. Der Autor behlt sich alle Rechte vor, die nicht ausdrcklich in dieser Vereinbarung gewhrt werden. Jger Sammler ist ein Programm, welches die Objekte einer z.B. Mnzsammlung verwaltet und verschiedene Aufstellungen ber die Sammlung ausgeben kann. LIZENZGEWHRUNG Die Software ist in Gebrauch, wenn sie sich in flchtigem oder nichtflchtigem Arbeitsspeicher des Computers befindet. Die Evaluation Software kann innerhalb der Evaluierungsperiode frei genutzt und in unvernderter Form (ohne Registrierungsschlssel) weitergegeben werden. a) Einzel-Lizenz: Wenn Sie eine Einzellizenz fr die Software erworben haben, drfen Sie die Software nur fr einen Benutzer, aber auf mehreren Computern einsetzen. Wenn Sie eine Mehruserlizenz erworben haben, drfen Sie die Software fr eine der Lizenz entsprechenden Anzahl von Benutzern nutzen. b) Funktionslimitierte Evaluierungsversion: Wenn Sie die Funktionslimitierte Evaluierungsversion der Software bekommen haben, drfen Sie die Software innerhalb der in der Software eingerumten Funktionalitt zu Testzwecken nutzen. Sie drfen die Funktionalitt der Software in keiner Weise ndern, um die Evaluierungsperiode zu verlngern. COPYRIGHT Die Software ist fr Sie lizenziert, nicht verkauft. Alle Rechte an der Software verbleiben bei dem Autor. Die Software ist durch Copyright Gesetze und internationale Vertrge geschtzt. Sie drfen die der Software beiliegenden Materialien nicht kopieren auer zu dem ausschlielichen Zweck eines Backups. In diesen Kopien mssen sich alle Copyright Informationen und die Lizenzvereinbarungen befinden, die der Software beiliegen. NUTZUNGSBESCHRNKUNGEN Sie drfen die Software nicht zurckentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren. Sie drfen die Software nicht verleihen, verkaufen, weiterlizensieren oder verleihen. Die Software ist als Einzelprodukt lizenziert. Ihre Bestandteile drfen nicht getrennt werden, um sie auf mehr als einem Computer einzusetzen. GESAMTVEREINBARUNG Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Autor der Software dar und ersetzt alle vorhergehenden Vereinbarungen. Diese Vereinbarung kann nicht verndert werden mit Ausnahme einer von beiden Parteien unterschriebenen Vereinbarung. Die Punkte dieser Vereinbarung setzen alle widersprchlichen oder unlogischen Vereinbarungen in jeder Form auer Kraft, die zustzlich von den Parteien getroffen wurden. Wird ein Teil der Vereinbarung als nicht einhaltbar eingeschtzt, so wird er auf das gesetzliche Maximum ausgedehnt und beeinflut nicht die Verbindlichkeit der anderen Teile. GARANTIEAUSSCHLUSS KEINE WEITEREN GEWHRLEISTUNGEN SOWEIT GESETZLICH ZULSSIG, LEHNEN DIE SOFTWAREHERSTELLER ALLE WEITEREN GEWHRLEISTUNGEN HINSICHTLICH DER SOFTWARE UND DER BEGLEITENDEN UNTERLAGEN AB, UNABHNGIG DAVON, OB SIE AUSDRCKLICH ODER KONKLUDENT GEWHRT WORDEN SIND, EINSCHLIELICH, ABER NICHT BESCHRNKT AUF KONKLUDENTE GEWHRLEISTUNGEN FR TAUGLICHKEIT UND EIGNUNG FR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. KEINE HAFTUNG FR FOLGESCHDEN SOWEIT GESETZLICH ZULSSIG, HAFTEN DIE SOFTWAREHERSTELLER AUF KEINEN FALL FR IRGENDWELCHE SCHDEN GLEICH WELCHER ART, EINSCHLIELICH OHNE BESCHRNKUNG AUF DIREKTE ODER INDIREKTE SCHDEN AUS KRPERVERLETZUNG, ENTGANGENEM GEWINN, BETRIEBSUNTERBRECHUNG, VERLUST GESCHFTLICHER INFORMATIONEN ODER IRGENDEINEM ANDEREN VERMGENSSCHADEN AUS DER BENUTZUNG DIESES PRODUKTES ODER AUS DER TATSACHE, DA ES NICHT BENUTZT WERDEN KANN, SELBST WENN DER SOFTWAREHERSTELLER AUF DIE MGLICHKEIT SOLCHER SCHDEN HINGEWIESEN WORDEN IST. IN JEDEM FALL IST DIE GESAMTE HAFTUNG DES HERSTELLERS UNTER JEDWEDER BESTIMMUNG DIESES VERTRAGES BEGRENZT AUF DIE SUMME, DIE VON IHNEN TATSCHLICH FR DIE SOFTWARE BEZAHLT WORDEN IST.